Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Das Hinweisgeber-Schutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, ist eine bedeutende gesetzliche Maßnahme, um Personen zu schützen, die Verstöße gegen rechtliche, ethische oder regulatorische Bestimmungen in unserem Unternehmen melden.

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen liegt uns die Einhaltung aller relevanten Vorschriften am Herzen, und wir ermutigen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich, auf potenzielle Verstöße hinzuweisen. Das Hinweisgeber-Schutzgesetz bietet euch einen gesetzlichen Schutz und gewährleistet, dass ihr keinerlei Nachteile erleidet, wenn ihr Verstöße meldet oder Bedenken äußert.

Nach diesem Gesetz sind die folgenden Punkte besonders wichtig:

Ihr habt das Recht, eure Hinweise anonym abzugeben, sofern ihr dies wünscht. Eure Identität wird vertraulich behandelt und nur dann offenbart, wenn dies gesetzlich erforderlich ist.

Es ist strengstens untersagt, euch wegen eurer Hinweise zu benachteiligen, zu belästigen oder zu diskriminieren. Solltet ihr dennoch Repressalien erfahren, bitten wir euch, dies umgehend unserem Hinweisgeber-Schutzteam oder der dafür vorgesehenen Stelle mitzuteilen.

Alle gemeldeten Verstöße und Informationen werden vertraulich behandelt und nur den Personen zugänglich gemacht, die mit der Bearbeitung der Hinweise beauftragt sind. Wir nehmen die Vertraulichkeit ernst und werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sie zu gewährleisten.

Euch dürfen keinerlei Sanktionen auferlegt werden, nur weil ihr Verstöße gemeldet habt. Dies schließt auch Maßnahmen wie Kündigung, Degradierung oder Benachteiligung bei Beförderungen aus.

Wir möchten euch ermutigen, im Zweifelsfall nicht zu zögern und eure Bedenken oder Beobachtungen zu melden. Indem wir gemeinsam die Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards sicherstellen, tragen wir dazu bei, ein transparentes und verantwortungsbewusstes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Für Hinweise oder Fragen steht euch unser Hinweisgeber-Schutzteam zur Verfügung. Ihr könnt euch vertrauensvoll an die unten angegebene Kontaktperson wenden. Er wird eure Anliegen sorgfältig prüfen und entsprechende Maßnahmen mit den zuständigen Fachabteilungen ergreifen.

Manfred Minjon
m.minjon@sb-clean.de
02175 / 8952-66

Vielen Dank für eure Unterstützung bei der Aufrechterhaltung unserer Unternehmenswerte und der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, eine verantwortungsvolle und transparente Arbeitsumgebung zu schaffen.


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Korruption / Bestechung
Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstigen Vorteile oder Vergünstigungen zum eigenen einen Vorteil.

Diebstahl / Unterschlagung
Unberechtigte Entwendung und Aneignung von Gegenständen oder Geld, etwa Behalten überlassener Sachen, Einstecken fremder Sachen, Greifen in die Barkasse.

Betrug / Untreue
Täuschung zur Schädigung des Vermögens einer anderen, eigenen Bereicherung, Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder eines Treueverhältnisses zum finanziellen Nachteil, etwa Erschwindeln von Leistungen, überhöhte Rechnungsstellung etc.

Wettbewerbs-/ Kartellverstöße
Verstöße gegen freie Marktwirtschaft, fairen Wettbewerb und Schädigung von Verbrauchern, vor allem durch unerlaubte Preisabsprachen.

Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung
Einschleusen von Geld illegaler Herkunft in den Finanzkreislauf, etwa Bezahlung oder Darlehensgewährung mit Geld aus Gewinnen aus Drogengeschäften, Waffenhandel, etc., auch wenn Überweisungen an (scheinbar) humanitäre Organisationen erfolgen.

Bilanzbetrug / Buchhaltungsverstöße
Bilanzbetrug oder Buchhaltungsverstöße beziehen sich auf illegale Praktiken oder Manipulationen von Finanzdaten, um die finanzielle Lage eines Unternehmens zu verfälschen. Solche Verstöße können erhebliche negative Auswirkungen auf das Unternehmen, die Investoren und die Wirtschaft insgesamt haben.